Hinweise zur Probennahme

Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl an Empfehlungen und Hinweisen:

Allgemeine Hinweise zu Bodenuntersuchungen

Durch die Neufassung der Düngeverordnung wird eine fachlich fundierte Ermittlung des Düngebedarfs für jede Kultur vor der Ausbringung von primären Nährstoffmengen an Stickstoff (jährlich 50 kg N/ha) oder Phosphat (jährlich 30 kg P2O5/ha) notwendig. Eine gesicherte Bodenanalyse ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Düngebedarfsermittlung. Eine Verpflichtung zur Untersuchung besteht für Phosphat auf Schlägen ab einer Größe von einem Hektar, in der Regel im Rahmen einer Fruchtfolge, mindestens jedoch alle sechs Jahre. Ausgenommen davon sind lediglich Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung.

Zum Untersuchungsstandard unserer Grunduntersuchung für Boden gehören Phosphat (P2O5), Kali (K2O), Magnesium (Mg) und selbstverständlich der pH-Wert mit Kalkbedarf und die Bodenart. Aus derselben Probe können wir auf Wunsch auch den Humusgehalt und verschiedene Mikronährstoffe bestimmen. Eine Analyse des Humusgehaltes ist nur vorgeschrieben, wenn nicht mindestens drei Kulturen mit jeweils mindestens 15 % der Ackerfläche angebaut werden und dann nicht jährlich eine Humusbilanz für den Gesamtbetrieb aufgestellt wird (Cross Compliance). In diesem Fall ist eine Laboranalyse des Humusgehaltes auf jedem Schlag alle sechs Jahre erforderlich.

Auch der Gesamtstickstoffgehalt (Nges. kann aus derselben Probe, die für die Grundbodenuntersuchung gezogen wurde, bestimmt werden. Dieser Wert wird beim Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Ausbringung von bis zu 230 kg N/ha aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auf Intensivgrünland benötigt.

Eine Probe, verschieden, bedarfsabhängige Möglichkeiten:

  • Grunduntersuchung-Boden (Phosphat, Kali, Magnesium, pH-Wert, Kalkbedarf, Bodenart)
  • Humusgehalt
  • Mikronährstoffe – Mangan, Eisen, Schwefel, Selen, Bor, Zink, Molybdän, u.a.)
  • Gesamtstickstoff (Nges.)

Die Probenahme für diese Untersuchungen kann prinzipiell zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Am besten ist jedoch ein Zeitpunkt zwischen der Ernte und einer nachfolgenden Düngung. Auf jeden Fall sollte die letzte Düngung schon längere Zeit zurückliegen (organisch etwa acht Wochen, mineralisch etwa vier bis sechs Wochen) und es sollten seither mindestens 10 mm Niederschlag gefallen sein. Aufgrund eines sehr hohen Probenaufkommens im Frühjahr, bedingt durch die Analysen auf pflanzenverfügbaren Stickstoff (Nmin), empfehlen wir eine Probenahme für die Grunduntersuchung zeitigen im Herbst bis zu Anfang des Winters.

Für die Bestimmung des pflanzenverfügbaren Stickstoffs (Nmin) ist auf jeden Fall eine separate Probenahme erforderlich.

Da es in den einzelnen Bundesländern ganz verschiedene Agrarumweltprogramme gibt, empfehlen wir unbedingt eine individuelle Prüfung der Fördermöglichkeiten und der damit verbundenen Auflagen. Wer an einer entsprechenden Maßnahme teilnimmt, muss u.U. jährlich mindestens eine Laboranalyse des flüssigen Wirtschaftsdüngers auf Stickstoff durchführen lassen.